Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen erkrankt sind. BEM soll dazu beitragen, durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundung der erkrankten Beschäftigten beizutragen sowie Kündigungen und dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen. Sie erhalten im Seminar grundlegende Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften, Fristen sowie den Pflichten des Arbeitgebers und zu Maßnahmen der Wiedereingliederung der Betroffenen. Sie lernen Ihr eigenes betriebliches Eingliederungsmanagement zu entwickeln und wissen, worauf es ankommt.

Ihr Nutzen

  • Sie werden über das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Interessenvertretung informiert.
  • Sie lernen Verfahren von Präventionsgesprächen und das Eingliederungsmanagement sowie Fördermöglichkeiten durch Dritte kennen.
  • Sie werden über die wichtigsten Inhalte einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung und den Datenschutz beim BEM informiert.
  • Praktische Beispiele werden Sie motivieren, Ihr eigenes Betriebliches Eingliederungsmanagement zu gestalten.
Stefan Werum Consulting Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA