Der entscheidende Erfolgsfaktor für das betriebliche Eingliederungsmanagement nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist das so genannte Eingliederungsgespräch. In diesem werden die wesentlichen arbeitsplatzbedingten Ursachen für die Langzeiterkrankung erfasst und gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bzw. Maßnahmen vereinbart, die eine wiederholte Erkrankung abwenden sollen. Nach den Erfahrungen mit dem BEM der letzten Jahre entscheidet gerade das Eingliederungsgespräch darüber, ob Beschäftigte zur weiteren Teilnahme an daraus folgenden Maßnahmen bewegt werden können und ob das gesamte Verfahren von den Beschäftigten überhaupt akzeptiert wird.

Das Eingliederungsgespräch hat somit einen hohen Stellenwert im gesamten BEM-Verfahren. Es verlangt von denjenigen, die für den BEM-Prozess verantwortlich sind, Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen ab und muss gut vor- und nachbereitet werden.

Ihr Nutzen

  • Sie lernen als Hauptverantwortliche für die Durchführung des Integrationsgesprächs, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen
  • Sie erfahren, welche Inhalte zwingend im Integrationsgespräch besprochen werden sollten.
  • Sie lernen wie Sie entsprechende Maßnahmen mit den Betroffenen entwickeln können.
OPIMIUS Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA