Die lange erwartete neue Entgeltordnung für den Geltungsbereich der Länder ist nun endlich zum 1.1.2012 in Kraft getreten. Sie lehnt sich weitgehend an die bisherigen Regelungen zur Eingruppierung des BAT an. So bleiben die bisherigen Kernvorschriften (Arbeitsvorgänge, Tätigkeitsmerkmale, Zeitanteile) zur Eingruppierung erhalten. Allerdings werden einige der bisherigen Tätigkeitsmerkmale inhaltlich neu definiert, andere wurden vollständig entfernt, redaktionell neu bearbeitet oder im Aufbau neu strukturiert. Die neue Entgeltordnung verbindet zudem die bisherige Vergütungsordnung des BAT (Anlagen 1a und 1b) sowie die Lohngruppenverzeichnisse des MTArb. Dabei sind aber besondere Regelungen für den körperlich/handwerklich geprägten Bereich zu beachten.

Vor allem die Übergangsregelungen für Tätigkeits- und Bewährungszeiten wurden nicht mehr vereinbart; bisherige „Aufstiegsmerkmale“ wurden neuen Entgeltgruppen zugeordnet; aber auch hier müssen Besonderheiten beachtet werden.

Beachtenswert sind auch die Vorbemerkungen bzw. Protollnotizen, die den Aufbau und die Struktur der neuen Entgeltordnung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen nicht wirklich übersichtlicher gestalten.

OPIMIUS - gemeinsames Gespräch, Meeting