Die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD-Bund, TVöD-VKA, TV-L) wird durch die Kernvorschriften der „auszuübenden Tätigkeit“, der „Arbeitsvorgänge“ und „Zeitanteile“, der Definition von „Tätigkeitsmerkmalen“ sowie formaler Kriterien wie Qualifikation und Berufserfahrung geregelt. Neben diesen Kernvorschriften müssen weitere spezielle Vorschriften der Eingruppierung beachtet werden, z.B. der Spezialitätengrundsatz, Besonderheiten bei Prüfungserfordernissen oder bei der Eingruppierung „sonstiger Beschäftigter“. Hinzu kommen aktuelle Änderungen im Eingruppierungsrecht durch die Einführung der Entgeltordnung bzw. der Entgeltordnungen für die unterschiedlichen Bereiche.

In der Veranstaltung werden zunächst Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften, der Grundsatz der Tarifautomatik und seiner Auswirkungen auf die Eingruppierungspraxis sowie die Systematik der Entgeltordnung erläutert. Es werden Hinweise zu den geänderten Tätigkeitsmerkmalen insbesondere für den allgemeinen Verwaltungsdienst gegeben und entsprechende Dokumentationserfordernisse zukünftiger Stellenbeschreibungen thematisiert.

Stefan Werum Consulting Präsentation, Meeting