Zu einem modernen Personalmanagement und einer rechtlich korrekten Personalverwaltung gehört das systematische und formalisierte Anlegen und Führen von Personalakten. Diese sind Voraussetzung für eine adäquate Personalführung und Personalplanung sowie Grundlage für Entscheidungshilfen bei Personalmaßnahmen. Darüber hinaus werden weitere Tatbestände im so genannten Personalaktenrecht geregelt.

Personalakten sollen umfassend und lückenlos Auskunft geben über die Herkunft, Ausbildung, den beruflichen Werde- und Bildungsgang sowie sonstige relevante beruflichen Daten. Während der Arbeitgeber im Rahmen seiner Nebenpflichten grundsätzlich für das Anlegen und Führen der Personalakte verantwortlich ist, muss dieser darüber hinaus bestimmte Einsichts- und Berichtigungsansprüche der Beschäftigten sowie Aufbewahrungsfristen beachten, die aus verschiedenen Rechtsnormen abzuleiten sind.

Allerdings regeln die in unterschiedlichen Gesetzen hinterlegten Vorgaben nur wenige den Alltag des Führens von Personalakten betreffende Erfordernisse.

Im Seminar lernen Sie, Personalakten systematisch und adäquat anzulegen und zu führen und Sie lernen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.

OPIMIUS Präsentation, lockeres Beisammensein