Stellen werden nach dem TVöD und dem TV-L durch die „auszuübende Tätigkeit“, „Arbeitsvorgänge“ und „Zeitanteile“, die sich auf zu definierende „Tätigkeitsmerkmale“ beziehen, sowie formale Kriterien wie Qualifikation und Berufserfahrung bewertet. Dabei sind die in Stellenbeschreibungen ausgewiesenen Tätigkeiten den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Entgeltordnung zuzuordnen. Im Seminar werden Sie mit den Grundlagen der Eingruppierungsvorschriften vertraut gemacht, und Sie vertiefen Ihre Kenntnisse des Aufbaus der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst.

Im Seminar erhalten Sie eine Einführung in die Kernbegriffe der Eingruppierung nach dem TVöD bzw. TV-L. Sie erhalten einen Überblick über die speziellen Eingruppierungsvorschriften für den allgemeinen Teil und Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung.

OPIMIUS offenes Büro, zufriedene Frau